Tippgeber werden

Werden Sie Tippgeber und profitieren Sie von Immobilienverkäufen

Kennen Sie jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?
Dann machen Sie daraus bares Geld!

Als Tippgeber erhalten Sie bei uns 20 % der Nettomaklerprovision, wenn aus Ihrem Hinweis ein erfolgreicher Verkauf entsteht.

Was ist ein Tippgeber?

Ein Tippgeber ist eine Person, die uns frühzeitig auf eine Verkaufsabsicht aufmerksam macht – zum Beispiel:

  • Freunde oder Bekannte möchten ihre Immobilie verkaufen
  • Nachbarn planen einen Verkauf
  • Sie erfahren von einer Erbschaft oder einem bevorstehenden Immobilienverkauf

Wichtig: Der Kontakt darf uns noch nicht bekannt sein.

So hoch ist Ihre Provision

Sie erhalten 20 % unserer Nettomaklerprovision nach erfolgreichem Abschluss.

Beispielrechnung:

  • Verkaufspreis der Immobilie: 500.000 €
  • Maklerprovision (z. B. 3,57 % inkl. MwSt.): 17.850 €
  • Nettoprovision (ohne MwSt.): 15.000 €
  • Ihre Tippgeber-Provision (20 %): 3.000 €

Je höher der Verkaufspreis, desto attraktiver Ihre Provision!

So werden Sie Tippgeber – Schritt für Schritt

1. Tipp einreichen

Kontaktieren Sie uns mit folgenden Informationen:

  • Name und Kontaktdaten des Eigentümers
  • Adresse der Immobilie
  • Art der Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück etc.)
  • Optional: weitere hilfreiche Informationen

Kontaktmöglichkeiten:

2. Prüfung durch uns

Wir prüfen:

  • Ist uns die Immobilie bereits bekannt?
  • Besteht tatsächlich eine Verkaufsabsicht?

Nur bei neuen, validen Kontakten entsteht ein Anspruch.

3. Kontaktaufnahme & Vermarktung

Wir übernehmen alles Weitere:

  • Beratung des Eigentümers
  • Wertermittlung
  • Vermarktung der Immobilie
  • Verkaufsabwicklung

4. Erfolgreicher Verkauf

Sobald die Immobilie notariell verkauft ist und die Provision eingegangen ist:

Sie erhalten Ihre Tippgeber-Provision

Voraussetzungen für die Provision

Damit ein Anspruch besteht:

  • Der Tipp muss vor unserer Kenntnis erfolgen
  • Die Immobilie darf noch nicht bei uns gelistet sein
  • Es muss ein tatsächlicher Verkauf zustande kommen
  • Die Provision muss vollständig bezahlt worden sein
  • Der Tippgeber stellt den Erstkontakt her oder ermöglicht ihn

Wer kann Tippgeber werden?

Grundsätzlich jeder:

  • Privatpersonen
  • Kunden
  • Geschäftspartner
  • Handwerker, Hausverwaltungen, Dienstleister

Hinweis: Die Prämie ist steuerfrei, wenn Ihre sonstigen Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EstG (einschließlich dieser Prämie) weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen. Die persönlichen Auswirkungen in der Steuererklärung stimmen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ab.

Jetzt Tipp abgeben und profitieren

Nutzen Sie Ihre Kontakte und sichern Sie sich eine attraktive Provision!

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